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   BSG, 30.07.1964 - 9 RV 310/63   

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https://dejure.org/1964,6160
BSG, 30.07.1964 - 9 RV 310/63 (https://dejure.org/1964,6160)
BSG, Entscheidung vom 30.07.1964 - 9 RV 310/63 (https://dejure.org/1964,6160)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 1964 - 9 RV 310/63 (https://dejure.org/1964,6160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinterbliebenenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz - Beeinträchtigung oder Beseitigung der Tauglichkeit für den künftigen militärischen Dienst durch Selbstverstümmelung - Schädigung durch eine nach Dienstantritt ausgesprochene, offensichtlich ungerechtfertigte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 21, 222
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.06.1960 - 11 RV 28/60
    Auszug aus BSG, 30.07.1964 - 9 RV 310/63
    Daß sich B. vor seiner Verurteilung an den Grestellungsort begeben habe, ändere hieran nichts, denn die Handlung, deretwegen die Verurteilung erfolgt sei, sei - im Gegensatz zu dem in BSG 12, 216 entschiedenen Fall - vor Eintritt in den militärischen Dienst abgeschlossen gewesen.

    Das LSG hat sich für seine Auffassung, daß eine vor dem Beginn des militärischen Dienstes begangene Handlung nicht dem § 1 Abs. 2 Buchst. d BVG zugeordnet werden kann, auf BSG 12, 216 (218) bezogen.

  • BSG, 14.03.1963 - 10 RV 799/58
    Auszug aus BSG, 30.07.1964 - 9 RV 310/63
    Aus dieser Entscheidung ergibt sich somit, daß das Urteil von Anfang an mit dem schweren Makel des Unrechts behaftet war, weil eine extrem hohe Strafe, nämlich die nur nach nationalsozialistischer Auffassung angemessene Todesstrafe verhängt worden war (BSG, Urteil vom 14. März 1963 - 10 RV 799/58 -).
  • BSG, 11.09.1991 - 9a RV 11/90

    Leistungen nach dem BVG bei Todesurteilen der Militärstrafjustiz während des 2.

    § 1 Abs. 2 Buchst d Bundesversorgungsgesetz (BVG) verlangt nicht, daß dies in einem kursorischen Wiederaufnahmeverfahren geprüft wird, nur weil die Urteile formal Bestand haben; Unrecht ist nicht nur festzustellen, wenn das Urteil selbst im Unrechtsstaat des Nationalsozialismus so nicht hätte ergehen dürfen (vgl BSG Urteil vom 30. Juli 1964 - 9 RV 310/63 - BSGE 21, 222 = SozR zu § 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 71).

    § 1 Abs. 2 Buchst d Bundesversorgungsgesetz (BVG) verlangt nicht, daß dies in einem kursorischen Wiederaufnahmeverfahren geprüft wird, nur weil die Urteile formal Bestand haben; Unrecht ist nicht nur festzustellen, wenn das Urteil selbst im Unrechtsstaat des Nationalsozialismus so nicht hätte ergehen dürfen (vgl BSG Urteil vom 30. Juli 1964 - BSGE 21, 222 = SozR zu § 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) Nr. 71).

    Daß die Gewährung der Straffreiheit im Einzelfall sogar wie ein Wiederaufnahmeverfahren wirken kann (insbesondere über § 7 der VO), ist in der Rechtspr schon immer anerkannt worden (BGHZ 10, 75 ff; BSGE 21, 222, 225), erstreckte sich jedoch gerade nicht auf Straftatbestände, die zugleich nach den allgemeinen Strafgesetzen strafbar waren.

  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 14/83

    Todesurteil durch ein Standgericht - Offensichtliches Unrecht - Schuld und

    Sonach ist Sch. aufgrund einer mit dem militärischen Dienst zusammenhängenden Strafmaßnahme getötet werden (BSGE 6, 195, 196 : SozR Nr. 18 zu S 1 BVG; BSGE 12, 216, 218 : SozR Nr. 48 zu 5 1 BVG; BSGE 21, 222, 224 : SozR Nr. 71 zu 5 1 BVG).

    Entweder war das Todesurteil nachträglich durch gerichtlichen Beschluß aufgehoben worden (BSGE 21, 222, 225) oder galt das Urteil samt allen Nebenstrafen kraft Gesetzes damals durch das Bayerische Gesetz zur Wiedergutmachung na- -.

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RV 30/90

    Pazifist - Wehrdienst - Freitod - Zweiter Weltkrieg

    Das Dienstverhältnis begann schon vor dem Dienstantritt mit dem Gestellungstag, hier dem Tag vor der Selbsttötung (§ 21 Abs. 3 Buchst a WehrG vom 21. Mai 1935 - RGBl I 609 /24. September 1944 - RGBl I 313; dazu Absolon, Wehrgesetz und Wehrdienst 1935-1945, 1960, 157; BSGE 21, 222, 223 = SozR Nr. 71 zu § 1 BVG).
  • BSG, 29.03.1977 - 9 RV 174/75
    - 9 RV 946/58 in E 14, 50 nicht vor allem aber müssen es Straf- oder Zwangsakte deutscher Stellen gewesen sein (BSGE 17, 225, 228; BSGE 21, 222; 26, 4).
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